Unser mitwachsendes Girokonto mit kostenloser Kontoführung für alle von 0 bis 17 Jahren.
Attraktives Kinder- und Jugendkonto
Kraichgau Starter - das mitwachsende Girokonto
Den richtigen Umgang mit Geld kann man nicht früh genug lernen. Das Kinder- und Jugendkonto unterstützt Sie und Ihr Kind dabei. Das Konto passt sich der jeweiligen Lebenssituation an. Je nach Alter und den Wünschen der Eltern, kommen im Laufe der Zeit zahlreiche Bank- und sonstige Dienstleistungen hinzu. Damit Ihr Kind frühzeitig Dinge lernt, die es später zum alltäglichen Leben braucht.
Das Jugendkonto im Überblick

Unsere Konditionen und Leistungen
Die Konditionen und Leistungen im Überblick
- kostenlose Kontoführung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs
- auf Wunsch und mit Zustimmung der Eltern eine girocard Visa Debit
- kann bis zum 8. Geburtstag zum Sparen verwendet werden
- wird bis zum 18. Geburtstag nur auf Guthabenbasis geführt und kann bis dahin nicht überzogen werden
- kostenloses Online-Banking auf Guthabenbasis - Verfügungsgrenzen durch die Eltern bestimmbar
Mitgliedschaft für junge Kunden
TeilhaBär sucht Teilhaber

Jedes neue Mitglied im Alter von 0 - 6 Jahren erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft einen unserer TeilhaBären. Jetzt die Vorteile einer Mitgliedschaft entdecken:
und TeilhaBär sichern!
Kraichgau Starter Konto eröffnen
Für alle bis 17 Jahre
Termin vereinbaren und Konto in der Filiale eröffnen
Unser Kraichgau Starter Konto muss durch die Eltern eröffnet werden. Das geht am schnellsten in einer unserer Filialen. Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:
- Unterlagen des Kindes: Geburtsurkunde und Steuer-ID (wenn sie vorliegt), sowie ab 16 Jahren Personalausweis oder Reisepass mit dazugehöriger Meldebescheinigung
- Unterlagen der Eltern: Personalausweis oder Reisepass mit der dazugehörigen Meldebescheinigung beider Elternteile bereithalten
- Unterlagen bei alleinigem Sorgerecht: gerichtliche Entscheidung über das Sorgerecht oder Negativbescheinigung des Jugendamtes nach § 58a SGB (Nichtabgabe einer Sorgerechtserklärung) oder Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils.

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